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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 34 Umweltzentrum

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do
7:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
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