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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Kirchplatz 7-9
96260 Weismain
Postfach 27
96258 Weismain