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Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Ebersdorf b.Coburg

Gemeinde Ebersdorf b.Coburg

Hausanschrift

Raiffeisenstr. 1
96237 Ebersdorf b.Coburg

Postanschrift

Postfach 1230

96234 Ebersdorf b.Coburg

Telefon

+49 9562 385-0

Webseite

www.ebersdorf.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales