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Preisüberwachung; Prüfung der Preise bei öffentlichen Aufträgen

Erhalten Sie von einer staatl., kommunalen oder anderen öffentl.-rechtl. Stelle einen Auftrag, müssen Sie bei der Preisbildung neben den vertragl. Vereinbarungen auch gesetzl. Vorschriften beachten. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann behördlich geprüft werden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 22 - Preisprüfung, Regulierung Strom- und Gasnetzentgelte

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