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Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 UhrMontag am Nachmittag nur Bürgerbüro geöffnet.
Füssener Str. 12
87640 Biessenhofen
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87640 Biessenhofen