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Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Kirchplatz 4
91154 Roth
Postfach 1462
91142 Roth