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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Gemeinde Solnhofen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Passamt auch nach Vereinbarung

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Hausanschrift

Bahnhofstr. 8
91807 Solnhofen

Postanschrift

Bahnhofstr. 8
91807 Solnhofen