Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Untersuchungsstelle
An Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber in Bayern für die Durchführung von Untersuchungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz dürfen nur zugelassene Untersuchungsstellen teilnehmen.
Description
Für die Entnahme von Feststoff-, Wasser- und Bodenluftproben und deren laboranalytische Untersuchung stehen in Bayern geprüfte und zugelassene Untersuchungsstellen zur Verfügung. Die Zulassung dieser Untersuchungsstellen erfolgt nach der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU). In ihr sind die Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz oder nach dem BayBodSchG wahrnehmen, sowie Art und Umfang ihrer Aufgaben geregelt. Das Zulassungsverfahren wird von der Zulassungsstelle des Bayerischen Landesamts für Umwelt durchgeführt.
Im gesetzlich geregelten Bereich müssen in Bayern Boden- und Altlastuntersuchungen von nach § 18 BBodSchG zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Untersuchungsstellen, die in Bayern nach der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind, finden Sie in der bundesweiten Datenbank ReSyMeSa. Verantwortlich für die dortigen Angaben über die durch das Bayerische Landesamt für Umwelt zugelassenen Untersuchungsstellen ist die dortige Zulassungsstelle.
Prerequisites
Zugelassen werden nur Stellen, die die Pflichten nach den §§ 11 und 12 der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) erfüllen, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und über die erforderliche personelle und gerätetechnische Ausstattung verfügen (Untersuchungsstellen).
Untersuchungsstellen müssen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Millionen € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für jeden Einzelfall bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr verfügen.
Procedure
Der Antrag ist einschließlich der Nachweise und erforderlichen Unterlagen bei der Zulassungsstelle einzureichen.
Die Zulassungsstelle prüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und bestätigt den Antragseingang schriftlich oder per E-Mail. Sie fordert die Nachreichung evtl. fehlender Unterlagen binnen angemessener Frist. Fehlen nach Fristsetzung noch Unterlagen oder steht nach dem Inhalt der Unterlagen fest, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen, lehnt sie den Antrag ab.
Deadlines
Required documents
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Required document, Bavaria-wide:
Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung (gem. § 14 VSU)
siehe Antragsformular
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Required document, Bavaria-wide:
rechtsverbindlich unterzeichnete Verpflichtungs- und Einverständniserklärung
siehe Antragsformular
- Required document, Bavaria-wide: Polizeiliches Führungszeugnis der Leitung sowie der stellvertretenden Leitung der Untersuchungsstelle zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG
- Required document, Bavaria-wide: Organigramm / Geschäftsverteilungsplan
- Required document, Bavaria-wide: Akkreditierte Untersuchungsstelle: Akkreditierungsurkunde mit Anlage
- Required document, Bavaria-wide: Akkreditierte Untersuchungsstelle: letzte(r) Begutachtungsbericht(e) der Akkreditierungsstelle
- Required document, Bavaria-wide: Nicht akkreditierte Untersuchungsstelle: Kopie des Qualitätsmanagement-Handbuchs entsprechend DIN EN ISO/IEC 17025 und ggf. zusätzliche Dokumente
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) [File format: pdf]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Fees
Verwaltungskosten
- Erstzulassung je Zulassungsverfahren: pauschal 270,00 Euro
- Zulassungsverlängerung je Zulassungsverfahren: pauschal 165,00 Euro
zzgl. Kosten für die entsprechende Kompetenzüberprüfung (Kosten siehe Verfahrenskosten unter "Weiterführende Links")
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 18 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 6 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung - VSU)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verfahrensordnung zur Überprüfung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG [File format: pdf]
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related links
- Zulassung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG
- Fachmodul Boden und Altlasten [File format: pdf]
- Verfahrenskosten - Untersuchungsstellen
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ReSyMeSa - Veröffentlichung der zugelassenen Untersuchungsstellen
Das Bayerische Landesamt für Umwelt gibt die Zulassung mit Angabe der Untersuchungsbereiche im Internet auf der angegebenen Seite bekannt. Das Gleiche gilt für die Verlängerung, das Erlöschen und den Widerruf der Zulassung.
Related issues
Status: 05.10.2020
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