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Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Untersuchungsstelle

Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach Bundes-Bodenschutzgesetz wahrnehmen, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.

Ansprechpartner - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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