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Abfall; Entsorgung

Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Fürth

Ergänzung: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Amt für Abfallwirtschaft

Stadt Fürth

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

Postanschrift

Postfach

90744 Fürth

E-Mail

abf@fuerth.de

Webseite

www.fuerth.de

Leistungsdetails

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

Ergänzung: Stadt Fürth

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an das Amt für Abfallwirtschaft.

Für die Beantragung von verschiedenen Leistungen rund um die Abfallentsorgung finden Sie hier die entsprechenden Onlineanträge wie z.B. für

  • Antrag Abfallbehälter Bestandsveränderung
  • Antrag Abfallbehälter Eigentumswechsel
  • Neubeantragung eines Abfallbehälters bei einem Neubau
  • Antrag auf Nutzung einer Nachbarschaftstonne
  • Änderung von Kontaktdaten wie Anschrift, Telefon, E-Mail
  • Meldung von Diebstahl, Verlust oder defekten Abfallbehältern und Mülltonnen

Informationen sind in der Regel kostenfrei.

Ergänzung: Stadt Fürth

Die Nutzung des Online-Service ist kostenfrei.

Die Gebühren für die Abfallentsorgung ergeben sich aus der Gebührensatzung der städtischen Abfallwirtschaft die Sie HIER einsehen können.

Ergänzung: Stadt Fürth

Wichtige Hinweise für die Nutzung der Online-Bestandsänderung der Abfallbehälter

Persönliche Voraussetzungen

  • Eigentümerin, Eigentümer eines bebauten Grundstückes,
  • auf sonstige Weise zum Besitz des Grundstückes berechtigt (z. B. erbbauberechtigt, Wohnungs- und Teileigentümerin, Wohnungs- und Teileigentümer, dauerwohn- und -nutzungsberechtigt im Sinne des Wohneigentumsrechts, Nießbraucherin und Nießbraucher)
  • Eigentümerin, Eigentümer eines Objekts oder
  • zustellungsberechtigte Person für das Objekt

Örtliche Voraussetzung

  • das Grundstück befindet sich im Stadtgebiet Fürth

Technische Voraussetzung

  • persönliche Zugangscode und Passwort

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Fürth.

Hinweis für Gewerbe:
Neue Sondervereinbarungen für Gewerbebetriebe können nur noch bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Bestandsänderungen oder Kündigungen von bestehenden Sondervereinbarungen können noch im Laufe des Jahres 2024 vorgenommen werden.
Wenn Sie als Gewerbetreibende/r Mülltonnen benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den Grundstückseigentümer, dieser kann die entsprechenden Mülltonnen beantragen.

  • Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses
    Gemeinden und Landratsämter können einen Zuschuss für die Entsorgung bestimmter Abfälle gewähren (z. B. Windelentsorgung) oder zur Vermeidung bestimmter Abfälle (z. B. Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Anschaffung eines Komposters).
  • Abfallentsorgung; Beratung
    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.
  • Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

  • Abfallgebühren; Bezahlung
    Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.
  • Abfallratgeber Bayern; Informationssystem

    Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte und Unternehmen umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.

Stand: 03.04.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz