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Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises

Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

31 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Verbraucherschutz

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