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Beschäftigungserlaubnis; Beantragung

Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Stadt Straubing

Ausländerwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Betreten des "Soziale Rathaus" nur mit Termin möglich

Hausanschrift

Am Platzl 31
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 303
94303 Straubing