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Beschäftigungserlaubnis; Beantragung

Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde Schwaben

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag, Donnerstag und Freitag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr
Dienstag und Mittwoch 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung

Hausanschrift

Kobelweg 82
86156 Augsburg

Postanschrift

86145 Augsburg