Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.
Rathausplatz 3
87463 Dietmannsried
Postfach 1120
87460 Dietmannsried