Logo Bayernportal

Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

Landratsamt Straubing-Bogen

Verkehrswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Schalterschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Sprechzeit.

Hausanschrift

Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 463
94304 Straubing