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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Nattenhauser Straße 5
86381 Krumbach (Schwaben)
Postfach 1352
86371 Krumbach (Schwaben)