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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben)

Hauptamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen können auch Zeiten außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.

Hausanschrift

Rittlen 6
86381 Krumbach (Schwaben)

Postanschrift

Rittlen 6
86381 Krumbach (Schwaben)