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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Waldbüttelbrunn

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Lindenstr. 3
97297 Waldbüttelbrunn

Postanschrift

Lindenstr. 3
97297 Waldbüttelbrunn