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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Forchheimer Str. 32
96129 Strullendorf
Postfach 45
96127 Strullendorf