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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 11, Hauptverwaltung und Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Mittwochs nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Weißbergstraße 2a
96170 Priesendorf

Postanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg