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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Verwaltungsgemeinschaft Theres

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Donnerstag ganztägig geschlossen! Aktuelle Sonderregelungen sind der Tagespresse und/oder unserer Homepage zu entnehmen.

Hausanschrift

Rathausstr. 3
97531 Theres

Postanschrift

Rathausstr. 3
97531 Theres