Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
13:45 Uhr - 15:00 Uhrund
13:45 Uhr - 15:00 Uhrund
13:45 Uhr - 17:30 Uhr
Röderstraße 10
90518 Altdorf b.Nürnberg
Röderstraße 10
90518 Altdorf b.Nürnberg