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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Meeder

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Anmerkung: Dienstag nachmittags Öffnungszeiten - ohne Kasse ! Mittwoch geschlossen Donnerstag nachmittags zusätzl. Kasse 16:00 bis 18:00 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 1
96484 Meeder

Postanschrift

Bahnhofstr. 1
96484 Meeder