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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Das Bürgerbüro hat zusätzlich wie folgt geöffnet:
Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Derzeit ist für die Vorsprache an Montag, Mittwoch und Freitag eine Terminvereinbarung notwendig. Am Dienstag und Donnerstag wird kein Termin benötigt. (Stand: 04/2024)

Hausanschrift

Kirchplatz 8
91322 Gräfenberg

Postanschrift

Kirchplatz 8
91322 Gräfenberg