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Digitalfunk BOS; Beantragung einer Dienstleisterkarte / Werkstattkarte

Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.

Formulare

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Autorisierte Stelle Bayern Digitalfunk (AS BY)
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Leistungsdetails

Dienstleister und Werkstätten haben im Rahmen von Aufträgen durch anerkannte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Möglichkeit im Rahmen ihres Auftrags die Funktionsfähigkeit von Einbauten für den Digitalfunk BOS zu prüfen oder wiederherzustellen. Hierfür werden im Digitalfunk BOS sogenannte Dienstleister- oder Werkstattkarten vorgehalten.

Die Karten werden nach vorheriger Genehmigung durch die den Dienstleister beauftragende Taktisch Technische Betriebsstelle/Integrierte Leitstelle (TTB/ILS) vom Dienstleister bei der AS BY beantragt. Die Karten sind bei der AS BY vorrätig und werden an den Antragstellenden nach Antragsprüfung versendet. Die Ausleihfrist beträgt bis zu ein Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.

Der Antragstellende muss mit einer BOS in einem Auftragsverhältnis stehen und seinen Firmensitz im Freistaat Bayern haben.

  • Formlose Bestätigung einer BOS über ein bestehendes Auftragsverhältnis
    Bitte Laufzeit des Auftragsverhältnisses angeben.
  • Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten
    Wird dem Antragstellenden nach formloser Beantragung durch die AS BY übersandt.

Der Dienstleister muss von der beauftragenden BOS autorisiert werden und einen formlosen Antrag bei der Leitstelle der AS BY (E-Mail: as.by.lst@polizei.bayern.de) stellen.

Der Dienstleister muss der Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten für die Teilnahme am Digitalfunk BOS in Bayern zustimmen. Die Verpflichtungserklärung wird dem Antragstellenden nach Antragseingang zugesandt.

keine

Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.

Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei einem Monat.

Der Antragstellende darf die Dienstleisterkarten/Werkstattkarten ausschließlich für Funktionstest oder Fehlersuche verwenden. Jegliche Nutzungen im Rahmen von Entwicklungstätigkeiten sind untersagt und führen zum Entzug der Karten.

Stand: 03.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration