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Flugschule; Beantragung der Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal

Zur Eröffnung und zum Betrieb einer Flugschule für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) muss die Ausbildungsorganisation zugelassen bzw. registriert werden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern

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