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Kommunaler Schlachthof; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für den Schlachthof, der von einer Kommune betrieben wird.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Kulmbach - SG 160 - Schlachthof

Große Kreisstadt Kulmbach

Hausanschrift

E.-C.-Baumann-Str. 19
95326 Kulmbach

Postanschrift

E.-C.-Baumann-Str. 19

95326 Kulmbach

Telefon

+49 9221 2027

Leistungsdetails

Betreibt die Kommune den Schlachthof in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales