Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung
Als Zeugnisanerkennungsstelle ist das Landesamt für Schule zuständig für die Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen, die außerhalb Bayerns erworben wurden. Dieses Verfahren ist kostenfrei.
Beschreibung
Die Zeugnisanerkennungsstelle am Bayerischen Landesamt für Schule ist die bayerische Landesstelle für die Bewertung von Zeugnissen zu außerbayerischen allgemeinbildenden Schulabschlüssen: als Nachweis der Hochschulreife, der Fachhochschulreife, eines mittleren Schulabschlusses oder des erfolgreichen Mittelschulabschlusses.
Bayerische Schülerinnen und Schüler, die im Ausland ein Hochschulzugangszeugnis erwerben wollen, sollten sich unbedingt vorher von der Zeugnisanerkennungsstelle über die Bedingungen beraten lassen, die für eine spätere Anerkennung des Zeugnisses in Deutschland gemäß den Bewertungsrichtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) erfüllt werden müssen. Für Leistungen aus einer noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn findet kein behördliches Anerkennungsverfahren statt. Über die Einstufung von Schülern, die ihre Schullaufbahn noch nicht abgeschlossen haben und sie an einer deutschen Schule fortsetzen wollen, entscheidet die jeweilige Schulleitung in Absprache mit der zuständigen Schulbehörde – in der Regel im Anschluss an einen Probeunterricht.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Bescheinigung der bayerischen Bildungseinrichtung (z. B. Hochschule, berufliche Schule oder weiterführende Schule) über die Notwendigkeit der Zeugnisanerkennung
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Erforderliche Unterlage, bayernweit:
Zeugnisse in amtlich beglaubigter Fotokopie des (fremdsprachigen) Originals
- Amtliche Beglaubigungen mit Dienstsiegel erhalten Sie in Deutschland z. B. bei Notariaten oder bei der Gemeindeverwaltung.
- Im Einzelfall ist gegebenenfalls die Vorlage der Zeugnisse ausschließlich im (fremdsprachigen) Original erforderlich, Sie erhalten im Bedarfsfall eine gesonderte Nachricht.
- Bei Zeugnissen, die weder in der deutschen, englischen noch französischen Sprache und Schrift abgefasst sind, wird zusätzlich eine Übersetzung benötigt.
- Diese muss von einer/m öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer/in vorgenommen worden sein und in amtlich beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden.
- Deutsche Übersetzungen, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen in Drittstaaten von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen (General-)Konsulat legalisiert worden sein.
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Erforderliche Unterlage, bayernweit:
Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses (nur Lichtbildseite - Seriennummern und Lichtbild können geschwärzt werden) sowie ggf. eine Namensänderungsbescheinigung (z. B. Heiratsurkunde) in einfacher Fotokopie.
- Falls Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, geben Sie dies bitte an und fügen je eine Fotokopie Ihrer Pässe bei.
- (Spät-)Aussiedler/innen weisen ihren Status durch Vorlage des Vertriebenenausweises oder der Spätaussiedler-Bescheinigung in amtlich beglaubigter Fotokopie nach.
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: nach Möglichkeit: Kontaktadresse in Deutschland für die weitere Korrespondenz
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben zu besuchten Schuljahren und Schulstufen sowie ggf. Studienzeiten (Studienfach, Studiendauer, Hochschule)
Formulare
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Bewertung von Bildungsnachweisen (deutsch) [Dateiformat: pdf]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, bayernweit:
Application Form [Dateiformat: pdf]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Weiterführende Links
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Allgemeinbildende Schulabschlüsse
Als Zeugnisanerkennungsstelle ist das Landesamt für Schule zuständig für die Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen, die außerhalb Bayerns erworben wurden.
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Stand: 14.09.2022
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