Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
Description
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Related issues
- Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
- Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
- Führerschein; Beantragung der Verlängerung des Kartenführerscheins
- Führerschein; Beantragung des Umtauschs des alten grauen oder rosa Führerscheins in Kartenführerschein
- Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
- Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
- Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
Status: 29.05.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Responsible for you
-
Stadt Rottenburg a.d.Laaber
Postal address
Neufahrner Str. 1
84056 Rottenburg a.d.Laaber
Phone
+49 (0)8781 206-0
Fax
+49 (0)8781 206-90
Secure request form
Website
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.