Logo Bayernportal

Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

SG 203 - Liegenschaften

Anzahl: 1