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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Langdorf

Gemeinde Langdorf

Hausanschrift

Hauptstr. 8
94264 Langdorf

Postanschrift

Hauptstr. 8

94264 Langdorf

Telefon

+49 9921 9411-0

Webseite

www.langdorf.de

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales