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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Stadt Furth im Wald

Stadt Furth im Wald

Hausanschrift

Burgstr. 1
93437 Furth im Wald

Postanschrift

Burgstr. 1

93437 Furth im Wald

Telefon

+49 9973 509-0

Webseite

www.furth.de

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales