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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Karlstein a.Main - Finanzverwaltung

Gemeinde Karlstein a.Main

Hausanschrift

Am Oberborn 1
63791 Karlstein a.Main

Postanschrift

Am Oberborn 1

63791 Karlstein a.Main

Telefon

+49 6188 784-17

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales