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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Markt Oberstdorf - Amt 3 Finanzverwaltung

Markt Oberstdorf

Hausanschrift

Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf

Postanschrift

Postfach 1540

87555 Oberstdorf

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales