Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Rathausplatz 12
85579 Neubiberg
Postfach 1152
85571 Neubiberg
Mariahilfplatz 17
81541 München
Postfach 90 07 51
81507 München
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.