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Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.

Landratsamt Cham

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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Do
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)

Hausanschrift

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93413 Cham

Postanschrift

Postfach 1432
93404 Cham