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Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.

Landratsamt Günzburg

302 Gewerberecht, Vollzug des Gesundheitsrechts und des Veterinärrechts

Öffnungszeiten

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