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Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden.

Landratsamt Aschaffenburg

Fachbereich 45 - Ausländerrecht, Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, Integration

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