Palliativversorgung; Informationen zur stationären Palliativversorgung
Description
Die stationäre palliativmedizinische Versorgung ist Teil der Krankenhausbehandlung. Sie wird in Bayern überwiegend auf Palliativstationen oder durch palliativmedizinische Dienste erbracht.
Palliativstationen sind in ein Akutkrankenhaus integrierte Einheiten, die spezialisiert sind auf die Behandlung, Betreuung und Begleitung von Palliativpatienten. Charakteristisch für die Palliativstation ist das in einer festen Abteilungsstruktur tätige multiprofessionelle Team aus speziell qualifizierten Ärzten, Pflegekräften, Sozialarbeitern/Sozialpädagogen, Seelsorgern, Psychologen und weiteren Therapeuten, ergänzt durch ehrenamtlichen Hospizhelfer Ziel ist es, krankheits- und therapiebedingte Beschwerden zu lindern und wenn möglich, die Krankheits- und Betreuungssituation des Betroffenen so zu stabilisieren, dass er wieder in die ambulante Versorgung entlassen werden kann.
Palliativmedizinische Behandlung kann in Krankenhäusern auch durch einen multiprofessionellen palliativmedizinischen Dienst erbracht werden. Dieser besteht aus speziell qualifizierten Ärzten, Pflegekräften und Sozialarbeitern und kooperiert mit einem örtlichen Hospizverein. Seelsorge und weitere Therapeuten können im Bedarfsfall herangezogen werden. Der palliativmedizinische Dienst arbeitet ohne feste Abteilungsstruktur und versorgt Schwerstkranke übergreifend auf allen Stationen des Krankenhauses.
§ 39 Sozialgesetzbuch V
Gesetzliche Krankenkassen
www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/sterbegleitung/palliativ/
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 39 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Remedy
Wi, sozialgerichtliche Klage
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Status: 19.12.2020
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