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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Künzing

Gemeinde Künzing

Hausanschrift

Osterhofener Str. 2
94550 Künzing

Postanschrift

Osterhofener Str. 2

94550 Künzing

Telefon

+49 8549 9731-0

Webseite

www.kuenzing.de

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales