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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Obertraubling

Gemeinde Obertraubling

Hausanschrift

Josef-Bäumel-Platz 1
93083 Obertraubling

Postanschrift

Postfach 1129

93081 Obertraubling

Telefon

+49 9401 9601-0

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales