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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Straßlach-Dingharting

Gemeinde Straßlach-Dingharting

Hausanschrift

Schulstr. 21
82064 Straßlach-Dingharting

Postanschrift

Schulstr. 21

82064 Straßlach-Dingharting

Telefon

+49 8170 9300-0

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales