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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Markt Zell im Fichtelgebirge - Geschäftsleitung

Markt Zell im Fichtelgebirge

Hausanschrift

Bahnhofstr. 10
95239 Zell im Fichtelgebirge

Postanschrift

Bahnhofstr. 10

95239 Zell im Fichtelgebirge

Telefon

+49 9257 942-20

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales