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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Geschäftsleitung, Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn

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Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn