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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 13, Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Mittwochs nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg

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Am Schloß 6
96170 Lisberg