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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Gemeinde Schwindegg

20 Hoch- und Tiefbau, öffentliche Einrichtungen, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Umweltschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Mühldorfer Straße 54
84419 Schwindegg

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Postfach 1116
84417 Schwindegg