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Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm