Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe; Beantragung einer Förderung
Der Auf- und Ausbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechende ehrenamtliche Strukturen, die sich der Unterstützung, allgemeinen Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehender Personen zum Ziel gesetzt haben, können gefördert werden. Solche Strukturen können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
Description
Zweck und Gegenstand
In Deutschland wird die überwiegende Zahl von Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen und nahestehenden Personen gepflegt. Hierbei gelangen häuslich Pflegende oft an die Grenze ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit, weshalb der Freistaat Bayern Angebote zur Unterstützung im Alltag fördert, um einer Überforderung entgegenzuwirken. Um unterstützende Angebote weiter auszubauen und neue innovative Konzepte zu entwickeln, fördert Bayern den Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können Sorgenetzwerke, Schulungen und Fortbildungen von ehrenamtlich Tätigen sowie weitere Angebote zum Aus- und Aufbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Kosten des Angebots.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung.
Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.
Die Förderung erfolgt zu 25% durch den Freistaat Bayern und zu 75% durch die soziale und private Pflegeversicherung.
Prerequisites
Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung solcher Angebote sind in Teil 8 Abschnitt 6 und 8 der AVSG und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt. Abhängig von der Art des Angebots ist die Erfüllung jeweiliger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.
Procedure
Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.
Special notes
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Deadlines
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: ggf. Satzung und Vereinsregisterauszug
- Required document, Bavaria-wide: Nachweis des Versicherungsschutzes
- Required document, Bavaria-wide: Schulung und Fortbildung (der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer)
- Required document, Bavaria-wide: Das Antragsformular mit Anlagen wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellt.
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 45c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 und § 45d Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) – Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
- Legal bases, Bavaria-wide: Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related links
Status: 12.01.2021
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Bayerisches Landesamt für Pflege
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Fax
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Website
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.