Schulsport-Wettbewerbe; Beantragung einer Kostenerstattung
Die Fahrt- und Wettkampfkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen entstehen, können auf Antrag erstattet werden.
Beschreibung
Die Kosten für die Durchführung der Wettkämpfe sowie Fahrt und ggf. Übernachtung der Schulmannschaften (einschließlich Tagegelder der Mannschaftsbetreuer) werden bei Vorlage der Belege abgerechnet:
- die Wettkampkosten bei Regionalausscheidungen (sofern die Kosten nicht durch andere Förderer abgedeckt werden können und nur nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel) und die Fahrt- und Wettkampfkosten bei Bezirksfinalwettkämpfen von den Regierungen (Sportreferate) bzw. von der Landeshauptstadt München
- die Fahrt- und Wettkampfkosten bei süd- bzw. nordbayerischen Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalwettkämpfen sowie bei den Finalwettkämpfen des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für Olympia & Paralympics (An- und Rückreise zu und von den vorbestimmten Treffpunkten) von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport – Sachgebiet Schulsportliche Wettbewerbe.
Weitere Informationen zur Kostenregelung von schulsportlichen Wettbewerben sind der Onlinebroschüre "Schulsport-Wettbewerbe in Bayern" der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport zu entnehmen (siehe "Weiterführende Links").
Formulare
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Formular, bayernweit:
Formblätter der Landesstelle für den Schulsport
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Schulsport-Wettbewerbe in Bayern - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Bayerisches Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz - BayRKG)
Weiterführende Links
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Stand: 20.08.2021
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