Stofflicher Verbraucherschutz; Marktüberwachung
Unter stofflichem Verbraucherschutz bzw. Marktüberwachung wird primär die Überwachung des Inverkehrbringens von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen bei Herstellern, Einführern und Verwendern sowie im Groß- und Einzelhandel verstanden. Die Bayerische Gewerbeaufsicht schützt damit die Verbraucher, die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt.
Description
Die Vielzahl an chemischen Stoffen oder Gemischen, die in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft Verwendung finden, erfordert zum Schutz des Menschen und der Umwelt entsprechend weitreichende gesetzliche Regelungen.
Während die Kreisverwaltungsbehörden die allgemeinen Aufgaben des Umweltschutzes wahrnehmen, sind die Gewerbeaufsichtsämter für die Überwachung des lnverkehrbringens von chemischen Produkten insbesondere im Hinblick auf die Verpackung und Kennzeichnung sowie Verwendungsbeschränkungen und -verbote zuständig. Auch die Einhaltung von Abgabevorschriften für gefährliche Chemikalien wird überprüft.
Das Schritthalten mit der Technik, der steigenden Produktvielfalt und dem Handelsvolumen erfordert eine kontinuierliche Fortentwicklung der behördlichen Überwachungsstrategien und Methoden. Von daher findet Marktüberwachung nicht nur vor-Ort, sondern auch seit vielen Jahren im Internethandel statt.
Procedure
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Einschlägige EU-Richtlinien (siehe z. B. Verweise in der GefStoffV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV)
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
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Status: 05.10.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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